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There are no translations available. Urheberrechte und Archivierung der AufnahmenAlle in der Praxis durchgeführten Untersuchungen und deren Befunde müssen durch die Ärzte der Praxis schriftlich niedergelegt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Für diesen Vorgang benötigen wir in der Regel 1-2 Werktage. 90% der Befund erreichen innerhalb 24 Stunden den überweisenden Arzt per Fax oder internes Email-Netzwerk. Selbstverständlich kann der Patient den Befund im Anschluss an die Untersuchung mündlich erfragen. In manchen Fällen bitten wir jedoch um Verständnis, wenn wir erst Rücksprache mit dem überweisenden Arzt halten. Alle Aufnahmen sind im Rahmen des Urheberrechtes Eigentum der Gemeinschaftspraxis. Selbstverständlich können Sie Kopien Ihrer Aufnahmen (auf transparentem Film, hochwertigen Papierausdrucken oder CD gegen Erstattung der Selbstkosten) bekommen. |





















